Verband der Zeitungsverlage Norddeutschland e.V.

Aktuelles und Pressemitteilungen

Tageszeitungen in Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein

Prof. Dr. Walter J. Schütz, Bonn, hat sich der langfristigen Entwicklung des Zeitungsangebotes in Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein angenommen. Dabei hat er sich mit der Studie „ Vereinheitlichung statt Vielfalt?“ der Universität Hamburg auseinandergesetzt. Er kommt nach umfänglichen Einzelanalysen zum Fazit:

Um der „Zeitungskrise“ zu begegnen, sind die Zeitungsverlage zu wirtschaftlich notwendigen Anpassungen gezwungen. Auswirkungen auf redaktionelle Leistungen sind dabei nicht auszuschließen. Von den gefundenen Lösungen hängt es ab, ob und inwieweit sich das auf die publizistische Vielfalt auswirkt. Beim Zeitungsangebot in Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein lässt sich, soweit dies gegenwärtig abzusehen ist, eine „Vereinheitlichung“ oder eine Angebotsminderung nicht erkennen.

Das Gutachten im Wortlaut finden Sie hier.


UNSER LAND BRAUCHT SEINE ZEITUNGEN
Der Innenausschuss des Landtages Mecklenburg-Vorpommern hat am 16.10.2008 in Schwerin seine drei Monate zuvor begonnene öffentliche Anhörung zum Thema „Unser Land braucht seine Zeitungen“ fortgesetzt. Den Anzuhörenden war zuvor ein Fragenkatalog zur Anhörung übermittelt worden.

Fragenkatalog sowie die Einlassungen des VZN sind nachstehend wiedergegeben.

Fragenkatalog für die Anhörung "Unser Land braucht seine Zeitungen"
- Bestandsaufnahme und Prognose

1.

Welchen Stellenwert hat heute die Meinungs- und Pressevielfalt im demokratischen Meinungsbildungsprozess unseres Landes?

2.

Wie sind die Printmedien in Mecklenburg- Vorpommern bezüglich der publizistischen Vielfalt, der Objektivität und der Qualität zu beurteilen? Welche Beurteilungsmaßstäbe können angelegt werden? Welche Besonderheiten gibt es gegenüber anderen Bundesländern?

3.

Inwieweit gewährleisten die Marktmechanismen im Bereich der Printmedien in Mecklenburg-Vorpommern einen die Vielfalt fördernden Wettbewerb und verhindern Meinungsmonopole? Führen Konzentrationsprozesse bereits zu Wettbewerbsverzerrungen?

4.

Aus der in Artikel 5 des Grundgesetzes garantierten Pressefreiheit lassen sich auch eine Informationspflicht der Medien und ein Informationsrecht der Bürger ableiten. Werden die Printmedien in Mecklenburg- Vorpommern dem derzeit gerecht? Besteht die Gefahr, dass Umstrukturierungen in den Zeitungsverlagen zu einer eingeschränkten Information (Entstehung von Meinungsmonopolen) gerade 'bei der regionalen Berichterstattung führen? Wird die Möglichkeit der Bürger gefährdet, an der politischen Willensbildung mitzuwirken?

5.

Wie sind die Eigentumsverhältnisse bei der Ostsee-Zeitung, der Schweriner Volkszeitung und dem Nordkurier?

6.

Welche zahlenmäßige Entwicklung hat es seit dem Jahr 2000 bei der Ostsee-Zeitung, der Schweriner Volkszeitung und dem Nordkurier im Einzelnen gegeben bei Personal insgesamt, Redakteuren, Lokalredaktionen, bei Vertriebs- sowie Anzeigenerlösen und bei der Auflage bzw. der Anzahl der verkauften Exemplare? Welche Struktur- und Organisationsveränderungen hat es bei diesen Zeitungen seit dem Jahr 2000 gegeben? Welche weiteren Veränderungen sind geplant? '

7.

Wie verteilt sich das derzeitige Personal auf Lokal- und Mantelredaktionen, aufgeschlüsselt nach Redakteuren und sonstigen Mitarbeitern? In welchem Umfang werden in den nächsten Jahren Redakteure aus Altersgründen ausscheiden?

8.

Welche Auswirkungen haben die aktuellen Umstrukturierungen (z.B. Auslagerung von Geschäftsbereichen) auf die bei den Zeitungen beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter? Welche Folgen haben etwa Personalabbau und zunehmende Arbeitsverdichtung auf die journalistische Arbeit?

9.

Zu welchen Arbeitsbedingungen erfolgen derzeit Neueinstellungen? Ist ein Regionaltarifvertrag für Mecklenburg- Vorpommern vorgesehen?

Anhörung im Landtag Mecklenburg-Vorpommern am 16.10.2008
1. Welchen Stellenwert hat heute die Meinungs- und Pressevielfalt im demokratischen Meinungsbildungsprozess unseres Landes?

Meinungsvielfalt und vor allem Pluralität in den Veröffentlichungen (Kommentierung, Leserbriefe, Korrespondenten-Analysen, Gastautoren, „Denkwerkstatt“) sind unverzichtbare Größen im demokratischen Gemeinwesen. Die Bürgerinnen und Bürger (= Leserinnen und Leser) müssen sich vor dem Hintergrund der Veröffentlichung gut informiert eine eigene Meinung bilden können, um am Ende eine profunde Wahlentscheidung treffen zu können, wenn sie es wollen.


2. Wie sind die Printmedien in Mecklenburg-Vorpommern bezüglich der publizistischen Vielfalt, der Objektivität und der Qualität zu beurteilen? Welche Beurteilungsmaßstäbe können angelegt werden? Welche Besonderheiten gibt es gegenüber anderen Bundesländern?

In Mecklenburg-Vorpommern erscheinen drei untereinander im Wettbewerb stehende große regionale Tageszeitungen mit einer Vielzahl von Lokalausgaben, bundesweite Zeitungen, Zeitungen aus benachbarten Bundesländern und eine Fülle von Anzeigenblättern. Die Zeitungen sehen sich dem Qualitätsjournalismus und der objektiven Berichterstattung verpflichtet und werden ihrem Auftrag gerecht.


3. Inwieweit gewährleisten die Marktmechanismen im Bereich der Print-Medien in Mecklenburg-Vorpommern einen die Vielfalt fördernden Wettbewerb und verhindern Meinungsmonopole? Führen Konzentrations-Prozesse bereits zu Wettbewerbsverzerrungen?

Meinungsmonopole sind in Mecklenburg-Vorpommern nicht erkennbar, Printpresse, Rundfunkstationen und regionale und lokale TV-Sender gewährleisten dies mit guten und pluralen Angeboten. Konzentrationsprozesse sichern die Qualität auch bei vehement steigendem Kostendruck.


4. Aus der in Artikel 5 des Grundgesetzes garantierten Pressefreiheit lassen sich auch eine Informationspflicht der Medien und ein Informationsrecht der Bürger ableiten. Werden die Printmedien in M-V dem derzeit gerecht?
Besteht die Gefahr, dass Umstrukturierungen in den Zeitungsverlagen zu einer eingeschränkten Information (Entstehung von Meinungsmonopolen) gerade bei der regionalen Berichterstattung führen? Wird die Möglichkeit
der Bürger gefährdet, an der politischen Willensbildung mitzuwirken?

Artikel 5 (1) GG gewährt jedem, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Diese Informationsfreiheit wurde nach dem 2. Weltkrieg in das Grundgesetz aufgenommen. Dieses Recht geht davon aus, dass nur eine umfassende Information die freie Entscheidung des Einzelnen ermöglicht. Eine Informationspflicht hat der Gesetzgeber für private Medien aus gutem Grunde nicht geregelt.


5. Wie sind die Eigentumsverhältnisse bei der Ostsee-Zeitung, der Schweriner Volkszeitung und dem Nordkurier?


Ostseezeitung: 50% Axel Springer AG, 50 % Lübecker Nachrichten


Nordkurier: 33,3 % Presse-Druck und Verlags GmbH: 33,3 % Kieler Zeitung Verlags- und Druckerei KG GmbH & Co 33,3% Schwäbischer Verlag GmbH & Co KG Drexter

Schweriner Volkszeitung: medienholding:nord (Flensburg)



6. Welche zahlenmäßige Entwicklung hat es seit dem Jahr 2000 bei der Ostsee-Zeitung, der Schweriner Volkszeitung und dem Nordkurier im Einzelnen gegeben bei Personal insgesamt, Redakteuren, Lokal-Redaktionen, bei Vertriebs- sowie Anzeigenerlösen und bei der Auflage bzw. der Anzahl der verkauften Exemplare? Welche Struktur- und
Organisationsveränderungen hat es bei diesen Zeitungen seit dem Jahr 2000 gegeben? Welche weiteren Veränderungen sind geplant?


Der Zeitungsverlag Schwerin hat seit 2005 ca. 100 alte Arbeitsplätze abgebaut und ca.15 neue geschaffen.

Die Auflage der ZVS KG ist im Zeitraum 4. Quart. 2000 bis 2. Quart. 2008 um insgesamt fast 34.000 Expl. = 25 % zurückgegangen (Quelle: IVW). Das Anzeigen- und Beilagen-geschäft ist im gleichen Zeitraum um rund 8,2 Mio. = 19,3 % zurückgegangen. Dieses zeigt den enormen Druck, der aufgrund der demographischen und strukturellen Entwicklung auf den Verlagen in Mecklenburg-Vorpommern lastet.

Für den Nordkurier ist festzuhalten, dass es derzeit eine Reihe von Umstrukturierungsmaßnahmen gibt, allesamt mit dem Ziel, den Tageszeitungsverlag angesichts des schwierigen Wirtschaftsumfeldes im östlichen Landesteil, der konjunkturellen Krise in Deutschland sowie der schweren strukturellen Krise der Zeitungswirtschaft (vgl. SPIEGEL
41/200, S. 194 ff.) krisenfest und zukunftssicher zu machen. Oberste Prämisse ist es dabei für uns, gerade die regionale Berichterstattung mindestens zu erhalten, besser sogar zu stärken und auszubauen. Hierfür hat der Kurierverlag vier eigenständige Tochterverlage gegründet, die in den Regionen Mecklenburger Seenplatte, Müritz/Mecklenburgische Schweiz, Vorpommern sowie der Uckermark (unser brandenburgisches Verbreitungsgebiet) die regionale Berichterstattung ausbauen und fördern werden.

Die Vertriebserlöse blieben seit 2003 konstant. Die Anzeigenerlöse sind seit 2003 um rund 10% zurückgegangen. Im gleichen Zeitraum gab es eine jährliche Kostensteigerung von 3 – 5 %.

Die Mitarbeiter der Ostsee-Zeitung sind vom Jahr 2000 bis zum letzten Jahr von 548 auf 371 verringert, die Redakteure von 111 auf 103. Die Verkaufsauflage reduzierte sich im Vergleichszeitraum von 195.000 auf 158.000, die Anzeigen- und Beilagenerlöse um rund 33 %.



7. Wie verteilt sich das derzeitige Personal auf Lokal- und Mantelredaktionen, aufgeschlüsselt nach Redakteuren und sonstigen Mitarbeitern? In welchem Umfang werden in den nächsten Jahren Redakteure aus Altersgründen
ausscheiden?

Nach Übernahme der ZVS KG von Burda wurde 2005 eine Bestandsaufnahme gemacht, um das Unternehmen strukturell auf die nächsten Jahre vorzubereiten und ein langfristiges Überleben in einem schrumpfenden Markt zu sichern.

Danach wurde eine neue Verlagsstrategie und 2-jähriger Sanierungsplan festgelegt. Die Kapazitäten wurden an die aktuellen Gegebenheiten und Marktanforderungen angepasst. (eine Druckmaschine in voller Farbigkeit statt 2 Maschinen mit eingeschränkter Farbigkeit). Aufgrund der seit Investition 1995 stark gesunkenen Auflage und der Farbanforderungen des Marktes war dieser schritt unumgänglich. Gleichzeitig wurden die dezentralen Verkaufsaktivitäten (Geschäftsstellen, zusätzliche Mitarbeiter vor Ort) verstärkt.

Unterstützt wurden die Maßnahmen durch neue, moderne und leistungsstarke Systeme, die zentral in der ganzen Verlagsgruppe schlanke und zeitgemäße Prozesse ermöglichten. Die Zahl der Redakteure wurde dabei nicht reduziert.

Die Mantelredaktion erstellt dabei ca. 1/3 der Seiten. Dazu sind 20 Redakteure in der Mantelredaktion beschäftigt. In den Lokalredaktionen sind ca. 46 Redakteure beschäftigt.

Insgesamt sind bei ZVS (inkl. NNN) 78 Mitarbeiter in der Redaktion beschäftigt. Darin enthalten sind auch Volontäre, Sekretariate und sonstige Mitarbeiter.

40 % der Redakteure des Nordkurier arbeiten im Mantel, 60 % in den Lokalredaktionen. Die Personalplanung ist nicht öffentlich. Es besteht die Absicht, die Personalkapazitäten in den Lokalredaktionen trotz der Auflagenrückgänge auf dem jetzigen Stand zu halten, sofern dies wirtschaftlich darstellbar ist.

Ostsee-Zeitung: 110, davon 70 Mitarbeiter in den 10 Lokalredaktionen.


8. Welche Auswirkungen haben die aktuellen Umstrukturierungen (z.B. Auslagerung von Geschäftsbereichen) auf die bei den Zeitungen beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter? Welche Folgen haben etwa Personalabbau und zunehmende Arbeitsverdichtung auf die journalistische Arbeit?

Bei der Ostseezeitung keine negativen. Bei der SVZ sind keine Neustrukturierungen geplant.

In den Redaktionen des Nordkurier hat es aktuell keinen Stellenabbau gegeben. Die Umstrukturierungen führen auch nicht zur Arbeitsverdichtung. Vielmehr führt der Nordkurier das bereits in vielen deutschen Verlagen erfolgreich installierte Newsdesk-Prinzip ein, das eine Trennung von Reporter- und Blattmacherfunktionen vorsieht. Diese Arbeitsweise wird seit vielen Jahren in Großbritannien, in der USA, in der Schweiz sowie in Skandinavien angewendet. Sowohl durch direkte Kontakte als auch über die Zeitungsorganisationen (z. B. IFRA) erfahren wir sehr viel positives Feedback. Bei richtiger Umsetzung der neuen Arbeitsweise werden sogar zusätzliche Kapazitäten für die eigentliche journalistische Arbeit geschaffen.


9. Zu welchen Arbeitsbedingungen erfolgen derzeit Neueinstellungen? Ist ein Regionaltarifvertrag für M-V vorgesehen?

Neueinstellungen sind in den Verlagen z.Zt. nicht vorgesehen bzw. erfolgen nach hausinternen Richtlinien, welche die wirtschaftliche Kraft der Region widerspiegeln. Für die Mitarbeiter der Verlage gelten bundesweite Tarife (Redakteure) oder über den VZN ausgehandelte (Verlagsangestellte, gewerbliche Mitarbeiter).


10. Welche Herausforderungen – für den Vertrieb und auch die innere Organisation der Printmedien – ergeben sich aus der demografischen Entwicklung, dem technischen Fortschritt und dem allgemeinen Medienverhalten? Wie wurde diesen bisher begegnet und wie soll ihnen zukünftig begegnet werden? Wird langfristig eine breite regionale Berichterstattung aufrechterhalten?

Die demographische Entwicklung in Mecklenburg-Vorpommern ist besorgniserregend. Die Verlage setzen großes Vertrauen in die Politik, dem entgegenzuwirken.


11. Wie viele Zusteller arbeiten für die Zeitungen?

Der Nordkurier lässt nur rd. 1.700 Mitarbeiter zustellen. Bei der Ostsee-Zeitung sind rd. 1.300 Zusteller tätig. Der Dienstleister MZV GmbH beschäftigt ca. 2.000 Zustellerinnen und Zusteller.


12. Mit welchen Instrumenten kann in den Printmedien unseres Landes eine umfassende Meinungsvielfalt sichergestellt werden?

Um unabhängige Journalisten zu beschäftigen, benötigen die Zeitungsverlage eine solide wirtschaftliche Basis. Die Politik ist gehalten, die Rahmenbedingungen hierfür nicht ständig restriktiver zu gestalten. Es gilt allen Bestrebungen entgegenzutreten, die dem entgegenwirken (Werbeverbote der EU u.a.). Eine Ausweitung des Mindestlohnes auf die Zustellerorganisationen sollte unbedingt verhindert werden.

Ansonsten: Mit gutem Journalismus, guten Journalisten, guten Konzepten und erfolgreicher Geschäftspolitik.


13. Was spricht für eine Studie zur bisherigen Entwicklung der Printmedien-landschaft in M-V? Was spricht für eine regelmäßige wissenschaftliche Begleitung des Prozesses?

Nichts spricht gegen eine Studie.



14. Sind Änderungen am Landespressegesetz sinnvoll? Ergibt sich ein Anpassungsbedarf etwa aus geänderten Rahmenbedingungen für die Presse? Welche konkreten Änderungen sollten diskutiert werden? Sind zum Beispiel gesetzliche Regelungen für eine regelmäßige Studie über die Situation der Printmedien sinnvoll? Gibt es presserechtliche Entwicklungen oder Diskussionen in anderen Bundesländern, die dabei zu beachten sind?

Nein. Die Landespressegesetze haben sich in den vergangenen Jahrzehnten bewährt. Der Alleingang eines Bundeslandes kann nicht sinnvoll sein.


15. Wie würden sich neben dem Tabakwerbeverbot und bereits bestehenden Einschränkungen im Bereich von Alkohol neue durch den Bund oder die EU auferlegte Werbebeschränkungen auf die Einnahmesitutation der Zeitungsverlage auswirken?

Weitere Werbebeschränkungen hätten immense Folgen für die Finanzierbarkeit von Zeitungen. Jede Beschränkung von Printanzeigen führt zu einem Wegfall von Werbekunden und somit zu einem Rückgang der Anzeigenerlöse. Zeitungen finanzieren sich etwa hälftig aus Anzeigenwerbung, die für den Bestand einer freien, staatlich unabhängigen Presse daher unverzichtbar ist. Beschränkungen der Einnahmen aus Werbung würden die Zeitungen umso härter treffen als im Zuge der Digitalisierung die – aus Werbung und Verkauf finanzierten – Druckauflagen allmählich nachgeben, die allein wachsende Online-Presse hingegen fast ausschließlich aus Werbeeinnahmen finanziert wird. Allein die Einnahmen von Zeitungen aus Anzeigenwerbung für alkoholhaltige Getränke betrugen 2007 knapp 30 Millionen EUR (Brutto Nielsen). Die Verluste aus den vom EU-Parlament aktuell geforderten Printanzeigenbeschränkungen für Automobilwerbung würden sich sogar auf bis zu 500 Millionen EUR jährlich belaufen (Brutto Nielsen). Jede Werbebeschränkung stellt daher eine erhebliche Gefahr für die Vielfalt der Presse dar. Verstärkt wird dieser Effekt noch durch andere für die Finanzierung von Zeitungen relevante politische Entscheidungen der jüngsten Zeit jenseits klassischer Werbeverbote, wie beispielsweise der Wegfall der Pflichtveröffentlichungen von Handelsregisterdaten zum Ende des Jahres 2008. Die Entscheidung, dass Börsenpflichtinformationen nicht mehr in Zeitungen veröffentlicht werden müssen, führt dazu, dass eine weitere wichtige Einnahmequelle – vor allem wirtschaftsorientierter Zeitungen – wegfällt.


16. Aus welchen Mitteln wird gegenwärtig der Online-Auftritt der Tageszeitungen finanziert? Werden Nutzungsentgelte erhoben? Wie viele Mitarbeiter sind für den Onlineauftritt jeweils tätig?

Trotz aller Verbundenheit zum Landtag in M-V gibt es bei den im Wettbewerb stehenden Verlagen hierzu keine Angaben.


17. Welche Auswirkungen hätte ein unbegrenztes Online-Angebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für die Zeitungsverlage? Wie richten sich die Zeitungs-verlage bisher auf die zunehmende Online-Konkurrenz durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ein?

Durch die vielfältigen Internetangebote greifen die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten schon jetzt ganz erheblich in den Markt der Zeitungen ein. Eine Finanzierung der hoch qualitativen Online-Angebote der Zeitungen im Internet ist praktisch nur durch Werbung möglich. Die wesentliche „Werbewährung“ im Internet ist der Tausenderkontaktpreis (TKP), der angibt, welcher Geldbetrag bei einer Werbemaßnahme eingesetzt werden muss, um 1000 Personen einer Zielgruppe per Sichtkontakt zu erreichen. Jeder „Klick“ bzw. Nutzer, der einem Online-Portal einer Zeitung verloren geht, weil stattdessen ein ähnlich oder identisch gestaltetes öffentlich-rechtliches Angebot genutzt wird, führt also direkt zu einem Weniger an Werbeeinnahmen. Für Zeitungen ist dies besonders im Hinblick auf Textdienste aus dem Informationsbereich von Relevanz. Durch die Digitalisierung und den Wandel der Mediennutzung verlagert sich die Leserschaft von Zeitungsartikeln verstärkt ins Internet. Genau wie eine mit Gebührenmitteln finanzierte öffentlich-rechtliche Gratistageszeitung den Markt für die Printangebote der Verlage erheblich stören, eventuell sogar zerstören würde, stellen auch unbegrenzte öffentlich-rechtliche Gratistextdienste im Internet eine erhebliche Gefahr für Zeitungen dar. Den Rundfunkanstalten wäre es möglich, online Tausende von Artikeln bereit zu stellen. Auch andere Internet-Angebote des öffentlichen Rundfunks, wie beispielsweise Kontaktbörsen oder Anzeigen- und Ratgeberportale, greifen in die Geschäftsfelder von Verlagen ein. Solche Angebote können aber aus unserer Sicht nicht zum öffentlichen Auftrag gehören und sind auch für eine umfassende Fortentwicklung der öffentlich-rechtlichen Online-Angebote nicht notwendig.


18. Welche Auswirkungen hätten eine strikte Programmbezogenheit des Online-Auftritts des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und die im Entwurf eines 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrages vorgesehene 7-Tage-Regelung?

Auch mit der Einschränkung auf sendungsbezogene bzw. programmbezogene Inhalte (so wie in der aktuellen Entwurfsfassung zum 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag vorgesehen) wäre es den öffentlichen Rundfunkanstalten möglich, eine Vielzahl von Artikeln ins Netz zu stellen. Zum einen ist dies durch die weite Definition des Sendungsbezugs bedingt, die alle Inhalte aus den konkreten Sendungen sowie spezielle Aufbereitungen und Hintergrundinformationen hierzu erlaubt. Zum anderen wird von den Rundfunkanstalten bereits jetzt eine Vielzahl von Informationssendungen mit einer Fülle von Themen angeboten, die zukünftig u. a. noch um Telemedienangebote der Sendungen von mehreren digitalen Zusatzkanälen aus dem Informations-, Bildungs- und Kulturbereich massiv ausgebaut werden. Dies führt nach unserer Auffassung zu keiner Begrenzung im relevanten Bereich der Textdienste, da es den Rundfunkanstalten somit möglich wäre, sendungsbezogen umfangreiche Textportale ins Netz zu stellen. Hingegen würden Texte, die die Inhalte der vielfältigen Bewegtbild- und multimedialen Inhalte der Rundfunkanstalten zusammenfassen und verknüpfen, einen sinnvollen Ausgleich zwischen den Anliegen der Rundfunkanstalten und der privaten Online-Angebote eher gerecht. In jedem Fall muss der Staatsvertragstext aus unserer Sicht eindeutig so gefasst werden, dass journalistisch-redaktionell gestaltete Texte und Bilder der Rundfunkanstalten auf eine lediglich unterstützende Randbetätigung im Verhältnis zum Hauptprogramm begrenzt bleiben. Dabei ist die zeitliche Beschränkung der Telemedien auf sieben Tage nach unserer Auffassung wenig hilfreich, da es sich bei dem für die Zeitungen relevanten Textbereich in erster Linie um tagesaktuelle Inhalte handelt.

Große Reichenstr. 14  20457 Hamburg  Telefon 040 / 5 00 99 40  E-Mail info@vzn.de